Stand 01/2009
Firma: eventgroup-kl, M.Prem, 0171.1775663
Abteilung: Projektionstechnik Kaiserslautern
Adresse: Baumstrasse 2, 67655 Kaiserslautern
1- Gültigkeit der Bedingungen
Wesentlicher Bestandteil des Vertrags sind die folgenden
Bedingungen, deren Gültigkeit der Kunde bei allen
Rechtsgeschäften ausdrücklich anerkennt, auch bei
entgegenstehendem Wortlaut seiner eigenen
Geschäftsbedingungen.
2- Angebote und Preise
Unsere Angebote und Preise sind, soweit nicht explizit
vereinbart, grundsätzlich freibleibend. Angebote bleiben 1
Monat ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Auftrag gilt dann als
angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird.
Preise in Kostenvoranschlägen decken nur die darin
aufgeführten Leistungen ab. Sie sind nur in schriftlicher
Form verbindlich.
5- Leistungen, Haftung
Vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an und solange sich der
Mietgegenstand im Besitz des Kundens befindet, haftet der
Kunde für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden
Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler
unsererseits zurückzuführen. Schadenersatzansprüche des
Bestellers gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden wurde durch uns vorsätzlich oder durch grobe
Fahrlässigkeit verursacht. Untervermietung oder Übergabe des
Mietgegenstandes durch den Besteller an Dritte ist ohne
unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Der Besteller
haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen
diese Auflage ergeben
6- Zahlungen
Bei Neukunden: Zahlung bei Abholung in Bar. Sie benötigen
einen gültigen Personalausweis wenn Sie das Gerät abholen.
Bei bekannten Kunden, auf Rechnung. Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt,
vom Eintritt des Verzugs an eine Verzinsung in Höhe des
Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Für
übermäßig verschmutzte Mietgegenstände hat der Kunde eine
Reinigungspauschale von 20,00 € je angefallener begonnener
Stunde zu zahlen.
7- Mietzeitraum, Übergabe
Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im
Mietvertrag bzw. auf dem Lieferschein vereinbarten Daten.
Kommt der Besteller mit der Rückgabe des Mietgegenstands in
Verzug, hat der Besteller sämtliche daraus resultierenden
Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Kunde jeden
angefangenen zusätzliche Tag (über den vereinbarten Zeitraum
hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises
zu vergüten. Kommt der Besteller mit der Annahme des
Mietgegenstandes in Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf
den Besteller über.
8- Salvatorische Klausel
Sollte einer dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach
Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die
den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend
erreichen.
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